Wo bekomme ich medizinisches Cannabis?

Wenn die üblichen Schmerzmittel nicht mehr helfen, können Medikamente aus Cannabis infrage kommen. Seit März 2017 besteht die Möglichkeit, die sogenannten Cannabinoide unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich zu verordnen. 

Erlaubt sind getrocknete Blüten, Extrakte oder Öle. Ebenfalls zugelassen sind Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nabilon und Dronabinol. Jeder Humanmediziner darf medizinisches Cannabis und die entsprechenden Arzneien seitdem verschreiben. Ausgenommen davon sind Zahnärzte.

Ausstellung eines Betäubungsmittelrezepts

Für das Verordnen von Cannabisblüten oder -extrakten ist ein BtM-Rezept notwendig. Für das Verschreiben müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. 

Die sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachzulesen: 

Eine Versorgung mit diesem Präparat können nur Menschen in Anspruch nehmen, bei denen keine andere anerkannte medizinische Leistung mehr hilft und dem Standard entspricht.

Dann gibt es Einzelfälle, bei denen diese Standards nach ärztlicher Einschätzung nicht anwendbar sind. Dabei hat der Arzt den Krankheitszustand und die Nebenwirkungen zu beachten.

Ein anderer wichtiger Punkt bei der Verabreichung von dieser Substanz ist die spürbare positive Wirkung auf die Symptome und den Verlauf der Krankheit in absehbarer Zukunft. Die gesetzliche Grundlage steht im § 31 Absatz 6 SGB V. 

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Therapien allerdings nur, wenn den Patienten nicht anders wirksam geholfen werden kann.

Der Gesetzgeber hat damit bei der medizinischen Legalisierung des Pflanzenstoffs eine hohe Hürde geschaffen. Jede ärztliche Verschreibung muss belegen, dass die Therapie mit einem Cannabispräparat Sinn macht.

Zusätzlich ist die Schwere der Krankheit und Einschränkungen der Betroffenen im täglichen Leben nachzuweisen. Erschwerend kommt hinzu, dass alle anderen Therapien nicht geholfen haben. 

Genehmigung der Verschreibung durch die Krankenkasse

Generell kann die Kasse entstehende Kosten für dieses Medizinprodukt übernehmen. Nachzulesen im § 31 des SGB V. Aber bereits vor der ersten Verschreibung muss sich ein Patient bei seiner zuständigen Krankenkasse die Zusicherung einer Kostenübernahme holen.

Wenn eine Behandlung schon genehmigt wurde, kann der betreuende Arzt seine Dosierung entsprechend verändern. Er kann ebenso eine andere Darreichungsform wählen. In diesen Fällen braucht man keine erneute Genehmigung der Krankenkasse.

Die Erlaubnis muss für den Arzt keine Voraussetzung für die Verordnung der medizinischen Cannabisprodukte sein.

Für viele Patienten wäre die Ablehnung der Kostenübernahme ihrer Kasse eine zusätzliche erhebliche Belastung. Deshalb sollte in einem solchen Fall das Gespräch mit der Krankenkasse bezüglich einer Einzelfallentscheidung gesucht werden.

Apotheken als Bezugsquellen

Sie beziehen über das Portal cannabisagentur.de den medizinischen Hanf. Die Agentur gehört zum Institut des Bundes für die Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dort gibt es Hanfprodukte in pharmazeutischer Arzneimittelqualität zur Patientenversorgung.

Die bundeseigene Cannabisagentur

Im März 2017 wurde das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Betäubungsmittelrechts erweitert. Damit haben verordnende Mediziner mehr Möglichkeiten, Arzneimitteln aus Cannabis zu verwenden. Das Gesetz basiert auf den Vorgaben des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe (Vereinte Nationen) und sieht die Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsstelle vor.

Die Cannabisagentur ist verantwortlich für 

  •  einen kontrollierten Anbau,
  • die Ernte und Lagerung,
  • die Verarbeitung und Verpackung,
  • die Qualitätsprüfung und Abgabe von medizinischen Cannabisblüten. 

Sie ist pharmazeutischer Unternehmer (§ 4 (18) und Großhändler (§ 52a AMG). Dadurch ist die Verfügbarkeit von Cannabisblüten für medizinische Zwecke für die Patienten in gleichbleibender Qualität gesichert. 

Die Darreichungsformen

Medizinischen Hanf gibt es zum Beispiel als Tee, Tabletten, Mundspray, Öle, Salben, Cremes, Tinkturen oder über Inhalation. Mediziner empfehlen das Verdampfen mit einem speziellen Vaporisator anstatt zu rauchen. 

Worüber sollte ein Arzt vorher aufklären? 

Vor der Verschreibung von Cannabisprodukten als Medizin macht es Sinn, alle belangreichen Aspekte mit dem Doktor zu besprechen. 

Die wichtigsten Fragen sind:

  • Kann diese Therapie mit Cannabis die richtige Maßnahme für meine Krankheit sein?
  • Welche Darreichung ist für mich die beste?
  • Wie hoch ist die richtige Dosierung?
  • kann ich am Straßenverkehr gefahrlos teilnehmen?
  • Gibt es Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen?
  • Sind Suchtrisiken möglich?

Welche Krankheiten sind mit medizinischem Cannabis behandelbar?

Beispielsweise kann das bei bestimmten chronischen Krankheiten oder in einigen Bereichen bei schmerztherapeutischen Behandlungen der Fall sein.

In den meisten Fällen wird Hanf zur Eindämmung von Beschwerden oder Linderung der Schmerzen eingesetzt. 

Mittlerweile gibt es bei einigen Erkrankungen nachgewiesene Erfolge hinsichtlich der Wirkung.

Untersuchungen gibt es bei:

  • chronischen Schmerzen
  • multipler Sklerose (Muskelkrämpfe oder Lähmung der Beine)
  • Übelkeit oder Brechen (Chemotherapie)
  • Gewichtsverlust (AIDS)

Medizinischen Hanf erhalten die meisten Patienten zu ihren Medikamenten dazu, nicht anstatt. Es wurde bisher ausschließlich als zusätzliche Arznei untersucht.

Anonyme begleitende Dokumentation

Nach der vorliegenden Verordnung wird bei jedem Patienten, der mit medizinischem Cannabis behandelt wird, eine Begleiterhebung gemacht. Wissenschaftler wollen weitere Erkenntnisse zur Wirksamkeit sammeln. 

Zu diesem Zweck übermitteln die behandelnden Mediziner die anonymisierten Daten ihrer Patienten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das kann beispielsweise die Therapie, Dosis und aufgetretene Besserungen oder Nebenwirkungen betreffen. 

So werden Informationen gesammelt und ausgewertet, um über den langfristigen Gebrauch von Hanf Erkenntnisse zu haben.

Wichtig sind mögliche Nebenwirkungen

Der behandelnde Arzt sollte auch über die Gefahren der eventuell auftretenden Nebenwirkungen / Suchtrisiken aufklären. Zu den häufig beobachteten Nebenwirkungen von Hanf gehören die Müdigkeit und Nachlassen der Konzentration. 

Andere Beschwerden können sein: 

  •  Stimmungsschwankungen,
  • Schwindelgefühl,
  • Mundtrockenheit und trockene Augen,
  • Muskelschwäche,
  • größerer Appetit,
  • Herzrasen und Herzbeschwerden,
  • Blutdruckabfall. 

Von lebensbedrohlichen Komplikationen durch die Verwendung von Hanf ist bisher nichts bekannt. 

Darf die Cannabispflanze selbst angebaut werden?

Grundsätzlich nein. Ein Anbau von Hanf ist in Deutschland immer noch illegal. Das Monopol dafür hat das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es hat alle Zuschläge für Cannabisanpflanzungen im Jahr 2019 an ausgesuchte Unternehmen vergeben. Diese dürfen den medizinischen Cannabis legal und unter Kontrolle anbauen. 

Empfehlungen

Wenn aus medizinischen Gründen bei Patienten Cannabis als Zusatzbehandlung infrage kommen, sollten es Fertig- oder Rezeptur-Arzneimittel sein. Blüten und Extrakte schwanken zu sehr in ihrer Wirkungsweise und Zusammensetzung.

Vom Rauchen der Blüten als Joints oder das Mischen von Cannabistropfen mit Flüssigkeiten raten Fachleute wegen der schädlichen Wirkung ab.

Am Anfang der Behandlung oder bei Veränderungen der Dosis sollten Patienten nicht mit dem Auto fahren.

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