Wie ist die rechtliche Situation für den Anbau von Cannabis?

In Deutschland ist Cannabis mit mehr als 4 Millionen KonsumentInnen das am häufigsten konsumierte Rauschmittel. WissenschaftlerInnen und das Bundesverfassungsgericht sehen in Haschisch und Marihuana ein eher geringes Suchtpotential. Dennoch gilt Hanf als Einstiegsdroge, weshalb Anbau, Verkauf, Besitz und Konsum noch verboten sind. Doch die Cannabis-Pflanze besitzt einige Inhaltsstoffe, die zahlreiche Beschwerden lindern können. 

Aus diesem Grund und aufgrund der Tatsache, dass Rauschmittel, die aus der Hanfpflanze gewonnen werden, das Suchtrisiko kaum erhöhen, hat die Bundesregierung die Freigabe von Cannabis beschlossen. Wann genau dies der Fall sein wird und was das für den privaten Anbau der Pflanze bedeuten wird, ist allerdings noch unklar. 

Was ist Cannabis?

Wer an die Cannabis-Pflanze denkt, hat immer noch Bilder von verrauchten Hinterzimmern im Kopf, in Drogen konsumiert werden. Tatsächlich werden aus Hanf die Rauschmittel,Haschisch und Marihuana hergestellt. Verantwortlich für die Rauschzustände ist der psychoaktive Wirkstoff THC, der fast ausschließlich in weiblichen Hanfsorten enthalten ist. Der männliche Hanf hingegen enthält nur verschwindend geringe bis gar keine Mengen an THC und wird als Nutz- oder Industriehanf verwendet und zu zahlreichen Produkten wie Kosmetik, Möbeln oder Kleidung verarbeitet.

Auch in der Naturheilkunde erfreut sich die Cannabis-Pflanze immer größerer Beliebtheit, da das in der Hanfpflanze enthaltene Cannabidiol zahlreiche körperliche und psychische Beschwerden lindert. Vor allem das CBD-Öl ist ein beliebtes Naturheilmittel. In der Küche kann das CBD-Öl zum Verfeinern von Speisen genutzt werden. Allerdings ist es ratsam, hierfür aufgrund des bitteren Geschmacks nur geringe Mengen zu verwenden, 

Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage für den Cannabis-Anbau aus?

Seit dem Jahr 2017 ist der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke legal, was allerdings nicht bedeutet, dass jede Privatperson Hanf einfach so im eigenen Garten anbauen darf. Laut Paragraph 31a Betäubungsmittelgesetz ist der Anbau im Garten oder auf dem Balkon eine Straftat und wird im schlimmsten Fall mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Lediglich für wissenschaftliche, medizinische und gewerbliche Zwecke dürfen von der EU zertifizierte Hanfpflanzen angebaut werden, die sehr geringe Mengen an THC enthalten. 

Wer Hanf legal anbauen möchte, braucht eine Lizenz

Wer Cannabis in Deutschland legal anbauen möchte, muss hierfür eine Lizenz bei der Cannabisagentur des Bundes beantragen. Nach aktueller Gesetzeslage ist dies allerdings nur für gewerbliche und industrielle Betriebe möglich, die oft sehr lange auf eine Genehmigung warten müssen. Für den privaten Cannabis-Anbau gibt es zur Zeit keine Möglichkeit, eine Genehmigung zu beantragen. Den illegalen Anbau der Hanfpflanze und den privaten Handel mit CBD-Produkten sieht die Justiz keinesfalls als Kavaliersdelikt, sondern als schwere Straftat. Auch gewerbliche Betriebe, die Hanf ohne Genehmigung oder mit einem zu hohen THC-Gehalt anpflanzen, müssen mit hohen Strafen bis hin zu Haftstrafen rechnen. 

Welche Betriebe dürfen in Deutschland CBD anbauen?

Durch die gesetzliche Regelung zum Hanf-Anbau soll Missbrauch verhindert werden. Deshalb erhalten nur spezielle Betriebe eine Genehmigung zum Anbau und zur Weiterverarbeitung von Cannabidiol. Dies sind generell landwirtschaftliche Betriebe mit einer bestimmten Mindestgröße. Unternehmen außerhalb des landwirtschaftlichen Bereichs, darunter auch Imkereien, Weingüter, Binnenfischereien und Forstwirtschaften, bekommen keine Lizenz zur Nutzhanf-Produktion. 

Wie sieht die Rechtslage für den Handel mit CBD aus? 

Die Blüten der Cannabis-Pflanze dürfen nur an WissenschaftlerInnen und Gewerbetreibende verkauft werden. Die Übergabe an Privatpersonen hingegen ist strafbar. Der Besitz von Cannabis-Blüten wird noch keine Strafverfolgung nach sich ziehen, doch die Beweislast liegt im Zweifelsfall beim Besitzer oder der Besitzerin. Wer die Pflanze in seinem oder ihrem Besitz hat, muss beweisen, dass er oder sie nicht damit handelt und dass die CBD-Blüte nur einen geringen THC-Gehalt aufweist.

Auch der Verkauf anderer Produkte wie Tee oder Duftkissen an Privatpersonen ist untersagt, da sie aus zerkleinerten Blättern hergestellt werden und die Politik einen Missbrauch nicht ausschließen kann. 

Zudem ist der Anbau und Verkauf von Hanfsamen theoretisch für Privatpersonen verboten, Der bloße Besitz befindet sich in einer rechtlichen Grauzone. 

Zahlreiche CBD-Produkte können uneingeschränkt an Privatpersonen verkauft werden. Voraussetzung ist, dass der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Richtwert von 0,2 Prozent liegt. Hierzu gehört das CBD-Öl, das zur Linderung einer Vielzahl an gesundheitlichen Beschwerden und zur Verfeinerung von Speisen verwendet wird und in vielen Apotheken, Drogeriemärkten und Onlineshops bereits angeboten wird. Zudem sind einige Kosmetik-Produkte aus der Cannabis-Pflanze wie Cremes im Handel erhältlich. Auch hier müssen die Hersteller nachweisen können, dass die Produkte nicht zum Hervorrufen von Rauschzuständen gehandelt werden. 

Wird sich die Rechtslage für den Cannabis-Anbau bald ändern?

Da der Konsum von Cannabis nach Meinung vieler ExpertInnen nicht zwangsläufig eine Suchtgefahr darstellt, werden in vielen Ländern wie Kanada oder in einigen Bundesstaaten der USA die strengen Gesetze zum Hanf-Anbau gelockert. So soll in diesen Ländern der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf erlaubt werden. In Uruguay dürfen Privatpersonen bis zu sechs Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anpflanzen Auch die deutsche Ampel-Koalition hat die Legalisierung von Hanf in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten und was dies für den privaten Anbau von Hanf bedeutet, ist noch nicht geklärt. 

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